Wer wird Riester gefördert ?
Da es sich bei der Riester-Rente um eine staatliche Förderung neben der eigentlichen gesetzlichen Rentenversicherung handelt, ist es offensichtlich, dass nicht alle Personenkreise in Deutschland in den Genuss der Zulagen und Abgabenförderung kommen können. Wer für die Leistungen in Frage kommt und wen sie ausschließen, dass legt der Gesetzgeber aufgrund des Einkommenssteuergesetzes fest. Zu dem zulagenberechtigten Personenkreis gehören unter anderem alle versicherungspflichtigen Arbeitnehmer und auch Selbstständige. Daneben trifft dies auch auf Kindererziehende zu. Hier allerdings mit der Einschränkung, dass die Regelung nur für die ersten drei Jahre der Erziehung gilt. Daneben können sich noch Zivil- und Wehrdienstleistende, sowie Erwerbslose einen Teil der staatlichen Zulagen sichern. Selbst Beamte, Richter und Berufssoldaten erfasst der Paragraph 10 des Einkommenssteuergesetzes.
Wer nicht zu den genannten Personen gehört, wie Studenten ohne die Pflicht zur Rentenversicherung oder die Empfänger von Sozialhilfe ohne ein versicherungspflichtiges Einkommen und alle geringfügig Beschäftigten, hat leider keine Chance auf eine staatliche Förderung über die Riester-Rente. Sie können dagegen seit 2005 auf andere Formen zur privaten Altersvorsorge, wie die Rürup-Rente zurück greifen. Um dennoch in den Genuss der Riester-Förderungen zu kommen, bleiben nur zwei Wege. Zum einen der Beitritt in die gesetzliche Rentenversicherung. Und zum anderen über den Partner. Denn sollte dieser zulagenberechtigt sein, können auch Personen, die eigentlich keine Zuschüsse erhalten, eben diese beantragen.