Staatliche Zulagen

Wer sich als versicherungspflichtiger Angestellter oder Arbeitnehmer für die Riester-Rente entscheidet, erhält, wie bereist angesprochen, auf die eigenen Beiträge Zulagen vom Staat. Die Altersvorsorge-Zulage setzt sich aus zwei Positionen zusammen. Auf der einen Seite steht der Grundbetrag oder Grundzulage. Diese hat sich seit Einführung der Rentenreform im Jahre 2002 kontinuierlich nach oben entwickelt. Lag sie ursprünglich bei nur knapp 40 EUR für Ledige und rund 80 EUR für Ehepaare, legt die Bundesregierung inzwischen 308 Euro bei Verheirateten und die Hälfte, 154 Euro, für Ledige, zur Riester-Förderung dazu. Paare können ihren Grundzuschlag aber nicht einfach so über den Vertrag eines Partners einstreichen. Es sind zwei getrennt Verträge notwendig, denen die Förderung in Form der Zuschläge, zu fließt. Sollte nur einer der beiden Eheleute die Berechtigung für die Zulagen erfüllen, wird der andere Partner mittelbar berechtigt. Der Betrag aus den Zulagen fließt immer direkt der Altersvorsorge zu und nimmt nicht den Umweg über den Sparer.

Neben diesem Grundbetrag hat die Bundesregierung noch eine Kinderzulage eingeführt, die für jedes im Haushalt lebende Kind in die private Altersvorsorge fließt. Voraussetzung für den Erhalt ist der Kindergeldanspruch. Pro Kalenderjahr muss mindestens einen Monat der Familie Kindergeld zu geflossen sein. Damit soll ausgeschlossen werden, dass Kinder mit angegeben werden, die bereits seit einigen Jahren das „Hotel Mama“ verlassen haben. Für das Jahr 2008 ist der Betrag von 138 Euro auf 185 Euro gestiegen. Allerdings sollte jeder Sparer einen Hinweis im Hinterkopf behalten, was die Zulagen betrifft. Diese werden nur dann im vollen Umfang gewährt, wenn die entsprechenden Beiträge aus dem Einkommen der Sparer ihrer Altersvorsorge zugeflossen sind. Sollte es vorkommen, dass dies nicht erfüllt ist, werden die Altersvorsorge-Zulagen entsprechend gemindert. Dies bekommt man als Sparer zwar nicht sofort zu spüren. Aber spätestens im Ruhestand wird man bemerken, wie gravierend sich dieser Fehler am Ende ausgewirkt hat. Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen des Vorjahres. Seit dem 01.01.2008 liegt der Satz bei 4%. Ein Angestellter mit einem Verdienst von 45.000 EUR und einer Frau mit zwei Kindern über 3 Jahre, die als Hausfrau tätig ist, muss also Monat für Monat einen Eigenbeitrag von 93,50 EUR in seine Altersvorsorge investieren, um die maximale Zulagen in Höhe von 678 EUR zu bekommen.