Sonderausgabenabzug

Hiermit fördert die Bundesregierung Formen der privaten Altersvorsorge auf eine ganz besondere Art und Weise. Dem Sparer wird die Möglichkeit eingeräumt, im Zuge der Einkommenssteuer einen Teil der Ausgaben für die Riester-Rente geltend zu machen. Über die Sonderausgaben können verschiedene Aufwendungen in die Steuererklärung einfließen, die sonst an keiner anderen Stelle, wie denn Betriebsausgaben auftauchen würden. Hierzu zählen unter anderem die Kirchensteuer oder Ausgaben für einen Kinderpflegdienst. Und natürlich alle Vorsorgeausgaben, wie die Kranken-, Lebens- und Rentenversicherung. In die Berechnung fließt allerdings nur ein bestimmter Betrag ein. Wer jetzt Angst hat, dass damit der Vorteil einer Riester-Rente dahin ist, kann beruhigt wieder auf atmen. Der maximal mögliche Sonderausgabenabzug wird in diesem Fall getrennt von allen anderen Vorsorgeaufwendungen behandelt. Und selbst wenn man den Höchstbetrag eigentlich schon überschritten hat, bleibt er für die Riester-Förderung erhalten. Für das Jahr 2007 lag dieser Betrag bei maximal 1.575 EUR. Aber mit dem Jahreswechsel ist er auf einen Betrag von 2.100 EUR angestiegen.

Allerdings gibt es hier auch einen kleinen Wermutstropfen. Der Riester-Sparer kommt nur in den Genuss einer der beiden Förderungen. Das Finanzamt prüft sehr genau, mit welchem Zuschuss der Sparer besser fährt. Im Zuge der sogenannten Günstiger-Prüfung ermitteln die Behörden, ob die Zulagen oder der Sonderausgabenabzug die bessere Alternative sind. Je nach Ergebnis kommt eine der beiden Förderungen zum tragen. So wird eine doppelte Förderung der Riester-Rente verhindert. Für alle, die den letzten Zeilen nicht folgen konnten, hier ein kurzes Rechenbeispiel. Nehmen wir an, ein Familienvater mit Frau und zwei Kindern verdient im Jahr 20.000 Euro. Damit ergibt sich für ihn ein Anteil von 800 Euro, von dem die Berechnung der Eigenbeträge ausgeht. Gemindert um die Zuschläge ergibt sich eine Summe von 307 Euro. Genauso hoch ist der Eigenanteil zur Riester-Rente. Unser Arbeitnehmer hat also 493 Euro an Zuschlägen erhalten und steht somit durch letztere besser da, als wenn der Sonderausgabenabzug zur Anwendung kommen würde. Ist im anderen Fall der Steuervorteil höher, wird die Differenz zwischen den Zuschlägen und den Sonderausgaben an den Sparer ausgezahlt. Somit verliert gerade bei kinderreichen Familien letztere zunehmend an Bedeutung und ist nur für Singles oder kinderlos Paare interessant.