Staatliche Altersrente

Die Bundesregierung versucht bereits seit der Einführung im Jahr 2002, die Riester-Rente den zulagenberechtigten Personen schmackhaft zu machen. Schließlich sollen die betroffenen Personenkreise das gewisse Maß an Eigeninitiative zeigen und für ihren eigenen Lebensabend in entsprechender Form Vorsorgen. Aus diesem Grund muss die Förderung natürlich möglichst einfach gestaltet sein und dem Anspruch gerecht werden, auch wirklich einen Vorteil gegenüber den anderen Formen der privaten Altersvorsorge bieten zu können. Aus diesem Grund sind die Möglichkeiten auch recht leicht verständlich und verzichten auf unnötiges „Beamtendeutsch“ und inhaltlich undeutliche Formulierungen.

Im Wesentlichen werden zwei Möglichkeiten der staatlichen Förderung angeboten. Einmal in Form der verschiedenen Zulagen. Diese wurden bereits an anderer Stelle angesprochen und etwas genauer unter die Lupe genommen. Des Weiteren bietet die Bundesregierung steuerliche Vergünstigungen an. Über den Steuer-Posten des Sonderausgabenabzugs können Riester-Sparer einen Teil ihrer Aufwendungen in der Einkommenssteuererklärung geltend machen und dieser auf die jährliche Steuerlast anrechnen lassen. Diese Sonderausgaben stellen im Sinne des Einkommenssteuergesetzes weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten dar. Die Finanzämter unterschieden zwischen allgemeinen Sonderausgaben, Altersvorsorgeaufwendungen, anderen Vorsorgeaufwendungen und sonstigen Sonderausgaben. Kumuliert werden diese dann den Einkünften abgezogen, sofern sie einen Pauschalbetrag überschreiten. Damit bietet die Riester-Rente quasi einen doppelten Anreiz zum sparen, auf den man nicht verzichten sollte. Schließlich kann man so Steuern sparen, tut etwas für die eigene Zukunft und beruhigt damit noch das eigene Gewissen.