Riester Rente beantragen
Um in den Genuss der Vergünstigungen einer Riester-Rente zu kommen, müssen diese bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Denn ohne einen Antrag gibt es keine Zulagen. Der dazu benötigte Antrag ist in Form eines Vordruckes bei den Anbietern erhältlich und wird in der Regel zu geschickt. Dieser Antrag muss ausgefühlt und unterschrieben wieder eingeschickt werden. Wird der Antrag durch den Riester-Sparer nicht fristgerecht abgegeben, gehen die Ansprüche auf die Zulagen verloren. Aus diesem Grund sollten die Fristen immer beachtet werden. Alle Daten, die für den Antrag auf die Zulagen erforderlich sind, werden durch den Anbieter erfasst und mit dem Antrag eingereicht. Dazu gehören unter anderem der Mindesteigenbetrag, die Sozialversicherungsnummer des Antragstellers und die Vertragsdaten. Stellt man dem Anbieter zusätzlich eine Vollmacht aus, fallen die jährlichen Folgeanträge weg. Die Formalitäten übernimmt der Versicherer. Wird die Zulage letzten Endes genehmigt, überweist die zuständige Stelle den Betrag direkt an den Vertrag des Riester-Sparers. Treten mindernde Veränderungen in den Rahmenbedingungen des Riester-Vertrages auf, sind sie den staatlichen Stellen und dem Versicherer sofort mit zuteilen. Der Gesetzgeber hat den Sparer mit den Regelungen zur Riester-Rente verpflichtet.