Formen der Vorsorge Förderung

Die Anbieter einer Riester-Rente müssen ihre Angebote anhand der Vorgaben aus Berlin mit ganz besonderen Rahmenbedingungen ausgestalten. Dazu gehört unter anderem, dass die Rente nicht in einem Stück bar ausgezahlt werden darf. Der Sparer hat lediglich auf 30% Zugriff. Mit dem Beginn der Auszahlung hat der Anbieter daneben nach zu weisen, dass für den angesparten Betrag ausreichend Kapital zur Verfügung steht. Des Weiteren hat die Bundesregierung strikte Vorgaben erlassen, welche den Zeitpunkt der frühestmöglichen Auszahlung regelt. Die Leistungen dürfen nicht vor dem Erreichen des 60. Lebensjahres erbracht werden. Daneben ist der Nachweis zu erbringen, dass auf dem Vertragskonto in regelmäßigen Abständen Beitragszahlungen eingegangen sind.

Aus diesen Vorgaben heraus haben sich spezielle Sparformen entwickelt, die dem Riester-Sparer zur Auswahl stehen. Unter anderem gehören dazu Banksparpläne, die mit dem Beginn der Auszahlung in eine Altersrente umgewandelt werden. Wem diese Form der Altersvorsorge nicht zusagt, kann sich zum Beispiel für einen Fondssparplan als Alternative entscheiden. Oder darf es doch eher eine klassische Rentenversicherung sein?  Gerade die beiden letzteren unterliegen einer strengen Kontrolle durch den Gesetzgeber, was die Kosten hierfür betrifft. Egal, ob es sich dabei um Depotgebühren oder Ausgabeaufschläge handelt, die Aufwendungen müssen in jedem Fall vor dem Abschluss feststehen und allen Parteien bekannt sein.